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§ 8 Vereinsorgane

  1. Die Organe des Vereins sind: a) Mitgliederversammlung b) Vorstand c) Rechnungsprüfer d) Schiedsgericht
  2. Die Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die durch ihre Arbeit für den Verein entstehenden Kosten werden gemäß der geltenden Spesenabrechnungsordnung vergütet.
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