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§ 8 Vereinsorgane

  1. Die Organe des Vereins sind: a) Mitgliederversammlung b) Vorstand c) Geschäftsführung d) Rechnungsprüfer e) Schiedsgericht
  2. Bis auf die Geschäftsführung üben die Organe des Vereins ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die durch ihre Arbeit für den Verein entstehenden Kosten werden gemäß der geltenden Spesenabrechnungsordnung vergütet.
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