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§ 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder

  1. Der/die Vorsitzende ist der/die höchste Vereinsfunktionär/-in. Er/sie führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm/ihr obliegt die Vertretung des Vereins, insbesondere nach außen, gegenüber Behörden und Dritten. Die Geschäftsführung kann den Verein auch nach außen vertreten. Der/die Vorsitzende führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand. Bei Gefahr in Verzug ist er/sie berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Mitgliederversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen. Diese bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
  2. Die Aufgaben eines Schriftführers übernimmt die Geschäftsführung. Ihr obliegt die Führung der Protokolle der Mitgliederversammlung und des Vorstandes.
  3. Die Geschäftsführung ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
  4. Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden, sind von der/dem Vorsitzenden und der Geschäftsführung zu unterfertigen.
  5. Im Falle der Verhinderung tritt an die Stelle der/des Vorsitzenden der/die Vorsitzstellvertreter/-in.
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