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§ 12 Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

  1. Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses

2. Vorbereitung der Mitgliederversammlung

3. Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Mitgliederversammlung

4. Verwaltung des Vereinsvermögens

5. Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern

6. Bestellung der Geschäftsführung der Geschäftsstelle sowie Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung für die Geschäftsstelle.

7. Bestimmung des Tagungsortes für die Mitgliederversammlung

8. Initiierung und/oder Abwicklung von Projekten

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