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§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Der ordentlichen Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

a) Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer/innen ausschließlich aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder

b) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses. Dabei bildet das Kalenderjahr das Geschäftsjahr.

c) Entlastung des gesamten Vorstandes

d) Beschlussfassung über den Voranschlag

e) Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und außerordentliche Mitglieder, sobald eine Erhöhung über die jährliche Wertanpassung nach AGV-Index hinausgeht

f) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft

g) Entscheidung über Berufungen gegen Ausschlüsse von der Mitgliedschaft

h) Beschlussfassung über Statutenänderung und die freiwillige Auflösung des Vereins

i) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen

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