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§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Die außerordentlichen und Ehrenmitglieder sind berechtigt, an allen Tagesordnungspunkten und Veranstaltungsprogrammen des Vereins, die nicht explizit ausschließlich für ordentliche Mitglieder angesetzt sind, teilzunehmen. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung steht allen ordentlichen Mitgliedern zu.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Bezahlung des Mitgliedsbeitrags in der von der Mitgliederversammlung jährlich beschlossenen Höhe verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von sechs Wochen nach der Vorschreibung fällig.
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