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§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 1 und 2 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

  1. Als ideelle Mittel dienen:
    i) Vorträge und Schulungen
    ii) Versammlungen
    iii) sonstige Zusammenkünfte
    iv) Mitteilungen des Vereins durch Rundschreiben und Publikationen Öffentlichkeitsarbeit
    v) Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Verordnungen des Sozialwesens sowie zu gesellschaftspolitischen Fragen, die die Betreuung und Pflege alter Menschen betreffen
    vi) Die Organisation und Leitung von Einrichtungen, wie sie für die Erfüllung der o. a. Zwecke erforderlich sind
    vii) Die Beteiligung an gemeinnütziger Gesellschaften sowie der Betrieb von gemeinnütziger Gesellschaften

  2. Die erforderlichen materiellen Mittel werden aufgebracht durch:
    i) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge, die jährlich im Februar nach AGV-Index wertangepasst werden
    ii) Erträge aus Veranstaltungen
    iii) Spenden und sonstige Zuwendungen
    iv) Subventionen
    v) Sponsoring
    vi) sonstige Einnahmen
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