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Die Volksanwaltschaft (VA) hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen. Dazu zählen auch Alten- und Pflegeheime. Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, Rahmenbedingungen aufzuzeigen, die möglicherweise zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Mit dem Prüfschwerpunkt Schmerzmanagement und Palliativversorgung in Alten- und Pflegeheimen hat die Volksanwaltschaft darauf hingewiesen, dass ein umfassendes und standardisiertes Schmerzmanagement noch nicht in allen überprüften Einrichtungen verankert ist. Mit ihren Feststellungen gibt die Volksanwaltschaft mehrere Empfehlungen hinsichtlich der Betreuung und des Managements von Schmerz- und Palliativversorgung in Alten- und Pflegeeinrichtungen ab.

Diese umfassen:

1. **Schmerzmanagement**: Schmerzmanagement sollte standardisiert und ein integraler Bestandteil der Betreuung sein, insbesondere für Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven bzw. verbalen Einschränkungen. Systematische Schmerzerfassung und regelmäßige Schmerzverlaufserfassungen sind erforderlich, um die Wirksamkeit von Schmerztherapien (sowohl medikamentös als auch nicht-medikamentös) zu beurteilen. Fortbildungen zum Thema Schmerzmanagement sind essentiell.

2. **Palliativ- und Hospizversorgung**: Es sollte ein umfassendes Angebot an medizinischer, pflegerischer, psychosozialer und spiritueller Betreuung für schwerstkranke und sterbende Menschen vorhanden sein. Vorsorgedialoge sind wichtig, um Bewohner*innen und ihre Vertrauenspersonen bei Entscheidungen über die letzte Lebensphase zu unterstützen. Eine gute Palliativ- und Hospizversorgung erfordert zudem eine interprofessionelle Zusammenarbeit und regelmäßige Evaluierungen.

3. **Fort- und Weiterbildung**: Regelmäßige Schulungen des Personals sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter*innen mit den Prinzipien und Bedürfnissen der Palliativ- und Hospizbetreuung vertraut sind. Dies schließt auch die Vorbereitung auf den assistierten Suizid ein, wobei Mitarbeiter*innen entsprechende Handlungsanleitungen erhalten sollten.

4. **Gesetzgebung und Organisation**: Institutionen sollten die Möglichkeit haben, personenunabhängige Suchtmittelnotfalldepots zu führen, um schnelle und effektive Schmerzbehandlung zu ermöglichen. Die Finanzierung der Vorsorgedialoge und eine ausreichende Besetzung auch während der Nachtdienste sind zudem essentiell für eine adäquate Betreuung.

5. **Lebensqualität und Autonomie**: Die Einrichtungen sollten darauf achten, dass Bewohner*innen über ihre Ernährung selbst entscheiden können und dass ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse hinsichtlich der Lebensgestaltung am Lebensende respektiert werden.

Zusammengefasst empfiehlt die Volksanwaltschaft eine umfassende, würdevolle und auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner*innen abgestimmte Pflege- und Betreuungskultur in den Einrichtungen zu etablieren, gestützt durch regelmäßige Fortbildungen, interdisziplinäre Zusammenarbeit und systematische Betreuungsansätze. 



Presseaussendung des Bundesverband Lebenswelt Heim zum Bericht der VA


Ergebnisse und Empfehlungen der VA präsentiert am 17. April 2024 


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