Das Kuratorium des Sozialfonds hat bei seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 dem Antrag zugestimmt, rückwirkend ab 1. September 2018 den Pflegeheimen den Aufwand für die Praxisanleitung von Schülerinnen und Schülern pauschal abzugelten. Die Einrichtungen der Langzeitpflege können sich dadurch besser als potentielle Arbeitgeber präsentieren und das Meinungsbild der Auszubildenden in Bezug auf das Handlungsfeld Langzeitpflege prägen. Im Sinne der Gleichbehandlung des ambulanten und stationären Bereichs in der Langzeitpflege sind die wesentlichen Förderparameter ident. Welche Praktika werden berücksichtigt:

  • Praktika zwischen 40 (1 Woche) und 160 Stunden (4 Wochen)

  • Praktika über 160 Stunden (4 Wochen) bis 400 Stunden (10 Wochen) Schnupperpraktika unter 40 Stunden (1 Woche) können nicht berücksichtigt werden.

Welche Ausbildungen werden berücksichtigt:

  • dreijähriger Bachelor Lehrgang „Gesundheit und Krankenpflege, BsC“ an der Fachhochschule

  • dreijährige Diplomausbildung (bis 2024 an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege)