...
- Die Organe des Vereins sind: a) Mitgliederversammlung b) Vorstand c) Geschäftsführung d) Rechnungsprüfer e) Schiedsgericht
- Bis auf die Geschäftsführung üben die Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die durch ihre Arbeit für den Verein entstehenden Kosten werden gemäß der geltenden Spesenabrechnungsordnung vergütet.