Date: Fri, 29 Mar 2024 10:48:28 +0100 (CET)
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=C2=A7 9 Die Mitgliederversammlung
=C2=A7 9 Die Mitgliederversammlung
=C2=A7 9 Die Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung hat mindestens einmal im Jahr sta=
ttzufinden.
- Eine au=C3=9Ferordentliche Mitgliederversammlung hat entweder auf Besch=
luss des Vorstandes mit den Stimmen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorst=
andsmitglieder oder auf schriftlich begr=C3=BCndeten Antrag von mindestens =
10 % der ordentlichen Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungspr=C3=BCfe=
r innerhalb von zwei Monaten stattzufinden.
- Sowohl zu den ordentlichen als auch zu den au=C3=9Ferordentlichen Mitgl=
iederversammlungen sind alle Mitglieder mindestens vier Wochen vor dem Term=
in schriftlich einzuladen. Die Anberaumung der Mitgliederversammlung hat un=
ter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den =
Vorstand.
- Antr=C3=A4ge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind mindestens=
zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schrift=
lich einzureichen. =C3=9Cber die Zulassung dieser Antr=C3=A4ge entscheidet =
die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Aufl=C3=B6sungsant=
r=C3=A4ge sind als Erg=C3=A4nzung zur Tagesordnung nicht zul=C3=A4ssig.
- G=C3=BCltige Beschl=C3=BCsse, ausgenommen solche =C3=BCber einen Antrag=
auf Einberufung einer au=C3=9Ferordentlichen Mitgliederversammlung, k=C3=
=B6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.
- Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.=
Die =C3=9Cbertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied ist nicht z=
ul=C3=A4ssig.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne R=C3=BCcksicht auf die Anzahl der An=
wesenden beschlussf=C3=A4hig.
- Die Wahlen und die Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung erfolge=
n in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschl=C3=BCsse, mit denen da=
s Statut des Vereins ge=C3=A4ndert oder der Verein aufgel=C3=B6st werden so=
ll, bed=C3=BCrfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g=C3=BCl=
tigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Wahlen =
werden durch geheime Abstimmung mit Stimmzettel vorgenommen. Wird bei einer=
Wahl im ersten Wahlgang keine Mehrheit von der H=C3=A4lfte der abgegebenen=
g=C3=BCltigen Stimmen plus mindestens einer Stimme erreicht, so tritt eine=
Stichwahl unter den Personen ein, die die h=C3=B6chste Stimmenanzahl errei=
cht haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
- Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist von einem drei Personen umfassende=
n Wahlausschuss zu leiten, der aus und von der Mitgliederversammlung gew=C3=
=A4hlt wird.
- Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f=C3=BChrt die/der Vorsitzende=
, bei Verhinderung der/die Vorsitzstellvertreter/in. Wenn auch diese/r verh=
indert ist, so f=C3=BChrt das an Jahren =C3=A4lteste anwesende Vorstandsmit=
glied den Vorsitz. =C3=9Cber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu=
verfassen; dieses ist von der/dem Vorsitzenden und von dem/der Schriftf=C3=
=BChrer/in zu unterfertigen und allen Mitgliedern zuzusenden.
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